Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Geld zurück bei renditeschwachen Versicherungspolicen –
oder was mache ich mit einer bereits gekündigten oder beitragsfreien
Lebens-/ Rentenversicherung?

Welche Alternativen gibt es?

Auch heute noch lässt sich ein großer Teil der zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen rückabwickeln, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Folge: Es gibt die Beiträge zurück – plus Zinsen obendrauf.

Widerrufsbelehrung in der Lebensversicherung – der ewige Streitpunkt

Die relevanten Urteile sind bereits einige Zeit alt. Am 7. Mai 2014 (Az. BGH IV ZR 76/11) und am 29. Juli 2015 (Az. BGH IV ZR 384/14) kam der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass die genutzten Widerrufsbelehrungen in den Lebensversicherungsverträgen gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Im Jahr 2016 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung – und legte damit den Grundstein für die Möglichkeit, noch heute die betreffenden Verträge zu widerrufen.
Der Vorteil: Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen, abgezogen werden darf nur der Risikoanteil. Der daraus resultierende Erstattungsanspruch übersteigt den Rückkaufswert bei Weitem. Sie sollten hierbei vor allem wissen, dass sich die Ansprüche der Versicherten nicht nur auf die eingezahlten Beiträge, sondern auch auf eine Nutzungsentschädigung beziehen.Die Erfahrungen zeigen, dass Mandanten durch die Rückabwicklung zwischen 25%-50% mehr im Vergleich zum Auszahlungs- oder Rückkaufswert erhalten.

Damit eröffnet sich für viele Versicherte die Möglichkeit, sich elegant von den Alt-Verträgen zu trennen und die reguläre Ablaufleistung sogar zu übertreffen. Selbst für bereits gekündigte Lebensversicherungen lassen sich noch Rückzahlungen aushandeln: Der in diesen Fällen ausgezahlte Rückkaufswert wurde immer unter Berücksichtigung der hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten berechnet, was in der Regel dazu führte, dass weniger als die eingezahlten Beiträge zurückgeführt wurden. Die Abrechnung noch einmal zur Hand zu nehmen, kann sich also unter dem Strich richtig lohnen. Nach Einschätzung der Experten sind über die Hälfte der Verträge aus den Jahren 1994 bis Ende 2007 betroffen. Selbst wenn die Widerrufsbelehrung zu beanstanden ist, so haben Sie selten die Möglichkeit Ihre Forderung rechtssicher einzufordern. Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist also Vorsicht bei der Beraterwahl geboten. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Rückzahlungsansprüche gleich wieder von Erfolgsbeteiligungen und hohen Beratungspauschalen aufgezehrt werden.
Ob über ein aufwandsbezogenes Honorar für tatsächlich erbrachte Leistungen, oder eine erfolgsanhängige Gewinnbeteiligung: Wie immer im Leben gibt es im Vorfeld zu unterscheiden, welches der bessere Weg für Sie sein könnte.
Gerne bieten wir unser Expertennetzwerk an, welches kostenneutral und professionell aus einer Hand mögliche Ansprüche prüfen und durchsetzen kann, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

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