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Dezember 2023: Gemeinnützige Spenden an drei Hilfsorganisationen

  • Verein Kinder in Not e.V. 
  • Missionsschwestern vom kostbaren Blut
  • Ärzte ohne Grenzen

Bild: Spendenübergabe mit der Vereinsvorsitzenden Frau Felicitas Schiller, für Kinder in Not e.V.


07/2023: Welche Auswirkungen haben Inflation und steigende Zinsen auf mein Geld?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nimmt Stellung zu den folgenden Punkten:

1. Welche Auswirkungen haben Inflation und steigende Zinsen auf Kredite und Spareinlagen?
2. Welche Auswirkungen hat die Inflation auf meine derzeitigen und zukünftigen Geldanlagen?
3. Welche Auswirkungen hat die Inflation auf meine Versicherungen und Altersvorsorge?


07/2023: Die Broschüre Investmentfonds und Steuern 2023 (für Privatanleger) informiert über:

– die Grundmechanismen der Besteuerung von Erträgen von Investmentfonds
– steuerliche Aspekte bei Auswahl und Gestaltung der Fondsanlage
– das richtige Ausfüllen der Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung
– die Berechnung der maßgeblichen steuerlichen Ertragsgrößen


07/2023: Die Broschüre Investmentfonds im Betriebsvermögen erläutert inländischen Firmenkunden:
– die Prinzipien der Fondsbesteuerung und die damit verbundenen Bilanzierungsgrundsätze nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB
– Stand nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – (BilMoG).


02/2023: Kapitalerträge: Diese Steuern zahlen Sie auf Zinsen und Co.

Von Kapital­erträgen zieht die Bank auto­matisch 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli ab. Doch in einigen Fällen können Anlegende Geld sparen, wenn sie selbst aktiv werden.
Über die Stiftung Warentest lesen Sie die folgende Informationen.
1. Dank Sparerpausch­betrag: 1 000 Euro steuerfrei
2. Wann Sie dem Finanz­amt Kapital­erträge erklären müssen
3. Verluste und andere Sonderfälle
4. Mehr steuerfrei mit Nicht­ver­anlagungs­bescheinigung


01/2023: Sachwerte – was sonst?

In einem “exklusiven Video” verrät Ihnen der Kapitalmarkstrarege von Flossbach von Storch, Herr Philipp Vorndran, alle Zusammenhänge zwischen der Inflation, dem Aufbau von privatem Vermögen und welche Rolle dabei Sachwerte haben.

Ein klarer Blick, aus der Vergangenheit – vorrausschauend in die Zukunft!


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 Spendenübergabe mit der Vereinsvorsitzenden
Kinder in Not e.V.
Frau Felicitas Schiller

Dezember 2021 und Dezember 2022:
Gemeinnützige Spenden gingen in an zwei Kinder-Hilfsprojekte:
  • Verein Kinder in Not e.V. (siehe Bild)
  • Missionsschwestern vom kostbaren Blut, in
Beide Intuitionen unterstützen Kinder im In- und Ausland in unterschiedlichen Projekten – sehr erfolgreich, und bereits seit vielen Jahren,.

Eine weitere Spende ging in 2022 an:
  • Ärzte ohne Grenzen
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Kinder in Not e.V.
Frau Felicitas Schiller

Dezember 2020:
Die gemeinnützige Spende ging in 2020 an den:

  • Verein Kinder in Not e.V.
  • Der Verein Kinder in Not e.V. besteht seit mehr als 40 Jahren. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, tibetischen Flüchtlingskindern in Nepal Schul- und Ausbildung zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt in einem Flüchtlings-Camp nahe dem Zentrum der Hauptstadt Katmandu. Nach 5-jährigem Schulbesuch wird auch der Wechsel auf weiterführende Schulen finanziell unterstützt. Der Verein dient steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken.

06/2020: Worauf Anleger bei der Beurteilung von Fondskosten (Ex-post-Kostenausweis) achten sollten!

Als Anleger erhalten Sie in diesen Wochen und Monaten einen jährlichen Ex-post-Kostenausweis der Depotbanken und Finanzdienstleister. Er beinhaltet alle Kosten und Nebenkosten sowie Zuwendungen, die für die Wertpapierdienstleistung und das Finanzinstrument im abgelaufenen Kalenderjahr angefallen sind. Anlageexperte Andreas Beys, Vorstand beim Fondshaus Sauren, erläutert, was Sie bei der Bewertung der Kosten berücksichtigen sollten.
Lesen Sie alle Details dazu >HIER<


01/2020Was die Fondssparer über die (neue) Vorabpauschale wissen müssen!

Erstmals seit diesem Jahr werden Sie als Fondssparer auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Einige Fondssparer kennen sie bereits. Sie war für viele Anleger zum Jahresbeginn 2019 erstmals wirksam: die sogenannte Vorabpauschale. Das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei dieser geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus. Die Berechnung wird von der depotführenden Stelle vorgenommen.
Lesen Sie alle Details dazu >HIER<


2020: Online Webinar: Das Paradoxum der Geldanlage

Wenn Sie das Webinar besuchen wollen, so teilen Sie mir dies mit.

Alternativ fordern Sie sich >HIER< die Präsentation zum Webinar an!


2020: Online Webinar: Erben & Schenken

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