Wie geht das?
Umwandlung von derzeitigen Steuern in
privates Altersvermögen?

Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge. Auch als Basisrente bekannt, baut sie eine lebenslange Rente auf. Die besondere Förderung erhält der Rürup-Sparer vom Gesetzgeber über großzügige Steuervorteile in der Ansparphase. Über die Beiträge lassen sich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer sparen. Die Beitragshöhe kann der Sparer selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Die Rürup Rente soll insbesondere jenen Bürgern eine Basisversorgung bieten, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, zum Beispiel viele Selbständige und Freiberufler.
Wichtiger Tipp: Für Angestellte mit einem hohem (sozialversicherungspflichtigem) Einkommen, lohnt sich die Rürup Rente besonders!
Wie funktioniert die Förderung in der Rürup-Rente?
Anders als bei der Riester Rente gibt es hier keine Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Einzahlungen sind dabei steuerfrei, unterliegen jedoch bei der anschließenden Verrentung der Steuer. Während der Ansparphase ist die Rürup Rente sehr flexibel. Es gibt keine Mindestbeiträge sondern lediglich (jährlich neu zu ermittelnde) steuerliche Höchstbeiträge. Inhaber einer Basisrente („Rürup-Rente“) können ab dem Jahr 2023 ihre Beiträge erstmals vollständig als Sonderausgaben (>>> Glossar <<<) in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, von 22.305 Euro auf 26.528 Euro. Der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, beträgt dann 100 Prozent. Somit sind ab 2023 als Sonderausgaben (100 % von 26.528 Euro) abzugsfähig. Für Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgabenhöchstbetrag auf 53.056 Euro.
Personen, die 2023 in Rente gehen, müssen 83 % (bei einem Rentenfreibetrag von 18 Prozent der Jahresbruttorente) statt der vorab in 2022 geltenden 82 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das jeweilige Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
Was sind die Voraussetzungen der Rürup-Rente?
Der Gesetzgeber macht seine Förderung vom Einhalten gewisser Kriterien abhängig, die sich nahe an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Ein Rürup-Vertrag muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Die Ansparsumme ist nicht als Teil- oder Kapitalauszahlung möglich. Die Auszahlung darf erst nach dem 62. Lebensjahr erfolgen. Die Ansprüche einer Basisrente sind nicht übertragbar und veräußerbar, jedoch bedingt vererbbar an den Lebenspartner und an die eigenen Kinder. Also alles entsprechend der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Formen der Rürup Rente können Sie nutzen?
Die Anlagemöglichkeiten zur Rürup-Rente sind vielfältig und reichen von der klassischen über die fondsgebundene Rentenversicherung bis hin zum Rürup-Fondssparplan. Fondssparpläne sind sowohl mit aktiven Fonds als auch mit ETFs möglich. Nutzen Sie die qualifizierte Beratung eines unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklers. Über Ihn können Sie alle Möglichkeiten der unterschiedlichsten Anlageformen, Einzahlungsvarianten und steuerlichen Auswirkungen in Erfahrungen bringen, und zielorientiert umsetzen!
